Bauland

Burgergemeinde Roggwil

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Bauparzellen zum Überbauen

Die Burgergemeinde Roggwil hat aktuell keine Parzellen mehr abzugeben. Im Gebiet Rotbrüsteli, am oberen Burgweg in Roggwil, sind alle Bauplätze entweder reserviert oder bereits verkauft. Sehen Sie dazu die Übersicht als PDF.

 

Das Baureglement der Gemeinde Roggwil finden Sie hier.
Gemäss UeO Nr. 11 Rotbrüstelihubel gelten hier die normalen Grenzabstände, im W2 also 4 m respektive 8 m. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall die Baubehörde der Einwohnergemeinde!

 

für die Parzelle Nr. 2295 gelten die boupoilzeilichen Masse der W2 und W3 des Baureglementes der Gemeinde Roggwil. In Abändenderung zu Art. 8. und 9. der Sonderbauvorschriften kann die Firstrichtung im Bereich der W2 parallel oder in der Falllinie zum Hang verlaufen.

 

Den Auszug dazu finden Sie hier.

 

Bei Fragen steht Ihnen unser Burgerratspräsident Peter Andres (Tel. Natel 079 362 08 74 oder Mail peter.andres@besonet.ch) gerne zur Verfügung.

 

Der Burgerrat

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