Achtung: Im Kanton Bern herrscht erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3), im Kanton Aargau und damit in unseren Waldhütten Boowald und Kreuzweghütte herrscht grosse Gefahr (Stufe 4) und damit absolutes Feuerverbot im Wald oder Waldnähe. In den Waldhütten ist lediglich das Benützen von Elektro- und Gasgrills erlaubt. Siehe dazu auch www.naturgefahren.ch